Crashkurs Mietverwaltung - inkl. Arbeitshilfen online by Ute Missal;

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Autor:Ute Missal;
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: readbox publishing GmbH


Mieterzustimmung Erforderlich bei §§ 557, 558 BGB

Sonderkündigungsrecht Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 BGB oder § 559 BGB geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen

Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein

5.6 Was tun, wenn ein Mieter nicht zahlt?

Leider ist es heutzutage sehr oft der Fall, dass Mieter ihre Miete nicht zahlen. Bitte mahnen Sie rechtzeitig und führen Sie außerdem ein Gespräch mit dem entsprechenden Mieter.

Ist er vielleicht arbeitslos geworden? Weisen Sie ihn in diesem Fall auf die Möglichkeiten hin, beim Amt einen Antrag auf Kostenübernahme für Miete und Nebenkostenvorauszahlung zu stellen. Sie erhalten dann ein Formular, in dem Sie die Größe der Wohnung, die Personenzahl, die Miete zzgl. Nebenkosten/Betriebskosten angeben müssen.

Vereinbaren Sie für den Fall der Übernahme der Mieten und Nebenkosten durch das Amt mit Ihrem Mieter eine unwiderrufliche Abtretungserklärung.



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